Hat der Verstorbene seine Steuererklärungen selbst angefertigt?
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Der Erbe muss eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Gegebenenfalls muss er noch Einkommensteuererklärungen bis zum Todeszeitpunkt des Verstorbenen abgeben. Hatte der Verstorbene einen Steuerberater, so kann dieser das übernehmen.